Notfalldarlehn - Leistungen nach §27 SGB II
Beantragen bei: Jobcenter / Agentur für Arbeit
Voraussetzung: Individuell zu erfragen
Wie viel? Individuell zu erfragen
Zurückzahlen? Ja - nach Ende der Ausbildung
Ein Notfalldarlehen kann unter besonderen Umständen beantragt werden. So sollen sie besonders zu Beginn der Ausbildung helfen, wenn sich die Zahlung des BAföGs stark verzögert und damit die Aufnahme der Ausbildung gefährdet ist. Das gilt auch, wenn das Studium wegen Krankheit oder einer Behinderung länger dauert, als es durch das BAföG gefördert werden kann, und der Abschluss der Ausbildung gefährdet ist.