Ausbildung und plötzlich Mama?
Ab jetzt kommt ein ganz neuer Lebensabschnitt auf dich zu, nicht nur privat, sondern auch beruflich. Ist jetzt deine Ausbildung in Gefahr? Das kann ganz klar mit nein beantwortet werden. Darüber musst du dir keine Sorgen machen. Denn auch bei Azubis greift der Mutterschutz, welcher auch vor der Kündigung schützt.
Die ersten Steps
Wenn du von deiner Schwangerschaft erfährst, informiere frühestmöglich deinem Ausbildungsbetrieb über die Schwangerschaft. So kann dein Arbeitgeber die Schutzvorschriften einhalten. Neben dem Betriebsrat kann der Ausbilder den Werkschutz und die Gewerbeaufsicht informieren. Wenn du minderjährig bist, darf der Ausbilder deine Eltern in Kenntnis setzen. Ansonsten ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet. Für dich ist es nicht verbindlich deine Schwangerschaft preis zu geben.
Das Mutterschutzgesetz
In diesem Gesetz sind alle Themen rund um die Schwangerschaft, die dich betreffen, festgeschrieben. Das sind Mutterschutzfristen, Beschäftigungsverbote, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Pflichten der Arbeitgeber und mehr. Genauer nachlesen kannst du unter www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018
Wie lange darf ich als Schwangere arbeiten?
Mehr als 8,5 Stunden darfst du als volljährige Schwangere nicht arbeiten. Als minderjährige Schwangere darfst du nur maximal 8 Stunden arbeiten. Dein Arbeitgeber muss dir nach Feierabend eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewähren. Für Arztbesuche oder das Stillen des Kindes wirst du freigestellt, ohne diese Zeit nachholen zu müssen.
Als Schwangere hast du mehr Einfluss darauf, in welchem Umfang du arbeiten möchtest. Du kannst auch an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 20 und 22 Uhr arbeiten, wenn du dazu von der entsprechenden Behörde die Genehmigung einholst. Für Schichten ab 22 Uhr darfst du allerdings nicht eingeteilt werden.
Das ist am Arbeitsplatz zu beachten
Wenn dein Arbeitsplatz für dich als Schwangere nicht geeignet ist, weil dieser dich und dein Kind gefährden könnte, kann dein Arzt ein befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverbot festlegen. Dein Ausbildungsgehalt wird vom Arbeitgeber weiter bezahlt.
Bei nachfolgenden Arbeiten greift das Mutterschutzgesetz, deshalb sind sie zu vermeiden:
- Arbeiten, bei denen du dich oft strecken, bücken oder in die Hocke gehen musst.
- Arbeiten, bei denen du Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt bist.
- Arbeiten, bei denen du mit schädlichen Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen in Berührung kommst.
- Das Bedienen von Geräten und Maschinen mit den Füßen.
- Akkord- und Fließbandarbeit darfst du weder als Schwangere noch als stillende Mutter durchführen.
- Nach dem 5. Monat darfst du nicht mehr als 4 Stunden täglich stehen.
Besonderer Kündigungsschutz
Ab dem 1. Tag deiner Schwangerschaft, oder der Tag an dem ein Arzt deine Schwangerschaft festgestellt hat, bis 4 Monate nach der Geburt deines Kindes Stehst du unter Kündigungsschutz – auch in der Probezeit. Wenn dein Ausbilder dich kündigt und nichts von deiner Schwangerschaft weiß, musst du ihn innerhalb von 2 Wochen darüber, am besten schriftlich, informieren.
Wenn dein Ausbilder an der Kündigung festhält, wende dich an die zuständige Aufsichtsstelle. Diese steht auf dem Stempel deines Ausbildungsvertrags. Allerdings darf das Arbeitsverhältnis trotzdem beendet werden, wenn der Grund nicht die Schwangerschaft, sondern es beispielweise verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe sind.
So lange darfst du noch arbeiten und so lange darfst du nicht arbeiten
Im Mutterschutz bist du als Azubi von deiner Ausbildung befreit. Die Frist fängt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin an und endet frühestens 8 Wochen nach der Entbindung. Wenn du möchtest, kannst du noch 6 Wochen vor der Geburt weiterarbeiten. Manchmal kann das sinnvoll sein, um mögliche Fehlzeiten auszugleichen und die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht zu gefährden. In den 8 Wochen nach der Geburt musst du mit deiner Ausbildung aussetzen. Bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder bei einem Kind mit Behinderung, musst du 12 Wochen nach der Entbindung pausieren.
Darfst du an den Prüfungen teilnehmen?
Die Zwischen- oder Abschlussprüfungen sind eine Ausnahme und dürfen auch innerhalb der Schutzfristen absolviert werden. Grund dafür ist, dass diese Prüfungen kein Teil des Arbeitsverhältnisses sind.
Ausbildung verlängern
Wenn du durch deine Schwangerschaft häufiger fehlst und dadurch die Möglichkeit besteht die Abschlussprüfung nicht zu schaffen, kannst du bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen. Wenn der Antrag bewilligt wird, kannst du deinen Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt machen. Normalerweise finden die Prüfungen alle 6 Wochen statt. Alle Informationen und den Antrag für Azubis findest du normalerweise auf der Homepage der zuständigen Behörde, beispielsweise der IHK.
Ausbildung verkürzen
Wenn deine Abschlussprüfung kurz vor Entbindung ansteht, ist es oft sinnvoll, deine Ausbildungszeit zu verkürzen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Teilzeitausbildung: Hier wird die wöchentliche Ausbildungszeit auf 25 bis 30 Stunden gekürzt. Die reguläre Ausbildungsdauer kann beibehalten werden. Möglich ist aber auch Vereinbarung von mindestens 20 Stunden pro Woche. Dabei verlängert sich die Ausbildungszeit um ein halbes Jahr. Nicht nur für Schwangere ist das möglich, sondern auch für junge Eltern, die sich um ihr Kind kümmern.
- Verkürzung durch vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung: Gegen Mitte der Ausbildungszeit bietet sich diese Möglichkeit. Wenn deine Leistung überdurchschnittlich ist und die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs vorliegt, kann ein Antrag auf die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden. Besonders geeignet ist diese Option, wenn der mögliche Entbindungstermin auf das Prüfungsdatum fällt.
Hast du Anspruch auf eine Übernahme?
Deine Ausbildung gilt als beendet, sobald du deine Abschlussprüfung bestanden hast. Einen Anspruch auf die Übernahme hast du nicht. Wenn du bereits vorab mit deinem Ausbildungsbetrieb vereinbart hast in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, ändert eine Schwangerschaft nichts an dieser Vereinbarung. Du behältst den Anspruch auf die Arbeitsstelle.
Die Elternzeit – die Fakten
Als Mutter oder Vater des Kindes habt ihr folgende Möglichkeiten bzw. für euch gilt:
- In der Elternzeit ruht das Ausbildungsverhältnis
- Die Ausbildung verlängert sich um die Elternzeit
- Mutter und Vater stehen zusammen 3 Jahre zu
- Wie die 36 Monate untereinander aufgeteilt werden, kann selbst entschieden werden. Die ganze Zeit muss nicht ausgeschöpft und muss nicht am Stück genommen, sondern kann in 4 Abschnitte aufgeteilt werden.
- Während der Elternzeit darf der Mutter und dem Vater nicht gekündigt werden
- In der Elternzeit bekommst du keine Ausbildungsvergütung oder Berufsausbildungsbeihilfe
- Ihr habt Anspruch auf Elterngeld oder Kindergeld
Finanzielle Hilfen
- Mutterschaftsgeld: Wird während der Mutterschutzfrist gezahlt (6 Wochen vor und mindestens 8 Wochen nach der Geburt). Das Geld ist so hoch wie der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten drei Ausbildungsmonate. Die Krankenkasse übernimmt maximal 403 Euro im Monat. Ist der Nettoverdienst höher, zahlt der Ausbildungsbetrieb einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Bekommst du beispielweise eine Ausbildungsvergütung von 520 Euro im Monat, erhältst du als gesetzlich Versicherte von der Krankenkasse 390 Euro und 130 Euro von deinem Ausbildungsbetrieb.
- Wenn du bei einer privaten Krankenkasse versichert bist, musst du einen Antrag stellen, um vom Bundesversicherungsamt das Mutterschaftsgeld von höchstens 210 Euro zu erhalten.
- Wenn du Berufsausbildungshilfe beziehst, wird diese im Mutterschutz weitergezahlt
- Auch als Azubi kannst du Elterngeld erhalten. Wenn du deine Ausbildung unterbrichst, damit du dein Kind versorgen kannst, erhältst du den Mindestbetrag von 300 Euro. Das gilt aber nur, wenn du danach deine Ausbildung fortführst.
- Für dein Kind erhältst du monatlich Kindergeld.
Am besten besorgst du dir die Anträge schon im Vorfeld und bereitest diese vor, damit du dich später ganz deinem Kind widmen kannst und dich nicht mit lästigem Papierkram herumschlagen musst.