Nach der Ausbildung (Weiterbildung, Auslandsaufenthalt)
… stehen dir viele Möglichkeiten offen
Sofern dein Betrieb nicht wegen einer Übernahme auf dich zu kommt, ist es an der Zeit, sechs Monate vor Ende deiner Ausbildung um eine Rückmeldung des Unternehmens bezüglich einer Übernahme zu bitten. Wenn du bereits weißt, dass du nicht in der Firma bleiben wirst, ist es notwendig dir weitere Gedanken zu machen.
Wenn du mit der Ausbildung fertig bist, stehen dir viele Möglichkeiten offen. Du kannst in deinem Beruf richtig durchstarten oder Weiterbildungen besuchen und dich damit noch stärker qualifizieren – oder ein Studium beginnen.
Wenn du Abi oder Fachabi hast, kannst du auch ein duales Studium oder Fernstudium anschließen oder einen Auslandsaufenthalt anhängen.
Hierfür benötigst du möglicherweise kein Abitur: Beispielsweise bei Handwerksberufen den Meister machen, um dann zu studieren. Kaufleute mit einem Abschluss als staatlich geprüfte/r Betriebswirt/Betriebswirtin erhalten mit dem Abschluss der Weiterbildung die Hochschulzugangsberechtigung und können dann ebenfalls studieren. Schlussendlich entscheidet die Hochschule, ob du ohne Abitur studieren kannst. Am besten du fragst dann die Studienberatung vor Ort.
Während deiner Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen kannst du finanzielle Unterstützung (Aufstiegs-BAföG oder Kredite) beantragen.
Es gibt auch die Möglichkeit, einen weiteren Beruf zu lernen. Jetzt bist du dir sicherer und weißt nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung besser, was dir liegt und was du auf gar keinen Fall möchtest. Am Wichtigsten ist, sich noch in der Ausbildung neu zu bewerben. Für eine zweite Ausbildung kannst du Lehrzeitverkürzung beantragen. Der neue Ausbildungsbetrieb entscheidet dann, ob eine Verkürzung möglich ist.
Wenn es mit der Übernahme nicht klappen sollte und du keine geeignete Stelle findest, musst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsuchend melden.