Gehaltscheck
Große Veränderungen stehen für dich an. Die Schule ist fertig und du hast bereits eine Ausbildungsstelle gefunden. Nun ist es so weit: Im Ausbildungsvertrag wird geregelt, wie viel Gehalt du verdienst.
Je nachdem, ob dein Betrieb tariflich gebunden ist, in welcher Region Deutschlands du deine Stelle antrittst und in welcher Branche du beschäftigt bist, kann deine Vergütung für ein und denselben Beruf unterschiedlich sein. Daher können allgemeingültige Aussagen nur schwer getroffen werden.
Der Ausbildungsvertrag und dein Gehalt werden bei der jeweiligen Handwerkskammer (HWK) oder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft. Damit wird sichergestellt, dass du finanziell nicht unter einen Mindestsatz fällst. Einen Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn hat ein Auszubildender allerdings nicht. Das hängt damit zusammen, dass du nicht als vollwertige Arbeitskraft zählst. Schließlich bist du auch in der Berufsschule und stehst dem Unternehmen in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Je nachdem, wie viel du verdienst, fallen Steuer- und Sozialabgaben an. Dein Ausbildungsbetrieb kann dir darüber genauer Auskunft geben, wie viel dann netto von deinem Gehalt übrig bleibt.
Übrigens - auch dein gesetzlicher Urlaubsanspruch ist im Ausbildungsvertrag geregelt.
Wichtig zu wissen ist, dass in manchen Berufen die Ausbildungsvergütung im Vergleich mit anderen Berufen recht hoch ist. Allerdings dann nach der Ausbildung auch nicht besonders steigen. Es mach Sinn, wenn du dich im Vorfeld schlaumachst, wie die Gehaltschancen nach einer Ausbildung stehen.